8. Mai 2026
Prof. Christiane Pauli-Magnus, Co-Leiterin des Departement Klinische Forschung der Universität Basel am Universitätsspital Basel, wurde per 1. April 2026 in den Verwaltungsrat des Swiss Tropical and Public Health Institute gewählt. Das DKF gratuliert herzlich zu dieser Wahl.
Prof. Christiane Pauli-Magnus ist seit 2014 Co-Leiterin des Departement Klinische Forschung der Universität Basel am Universitätsspital Basel. Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Swiss Clinical Trial Organisation, die sie von 2017 bis 2025 präsidierte, sowie Mitglied des Schweizerischen Wissenschaftsrats.
Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat Pauli-Magnus rückwirkend per 1. April 2026 in den Verwaltungsrat des Swiss TPH gewählt. Sie folgt auf Sabina De Geest, die während 17 Jahren im Verwaltungsrat mitwirkte. Das Departement Klinische Forschung gratuliert Christiane Pauli-Magnus herzlich zu dieser Wahl.
Expertise in klinischer Forschung und Medizin
«Ich heisse Christiane Pauli-Magnus in unserem Verwaltungsrat herzlich willkommen», sagt Jürg Utzinger, Direktor des Swiss TPH. «Ihre langjährige Erfahrung und breite Expertise in der klinischen Forschung und Medizin sowie in der schweizerischen Wissenschaftslandschaft werden das Gremium komplementär ergänzen.»
Pauli-Magnus studierte Medizin in Heidelberg und Würzburg und promovierte 1996 nach Auslandssemestern in Frankreich und Chile. Sie ist Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Klinische Pharmakologie sowie Titularprofessorin für Klinische Pharmakologie und Toxikologie an der Universität Basel.

Prof. Christiane Pauli-Magnus, Co-Leiterin DKF

Das Swiss TPH ist ein assoziiertes Institut der Universität Basel und verbindet Forschung, Ausbildung und Dienstleistungen im Bereich globale Gesundheit. Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsgremium des Instituts und verantwortet unter anderem die strategische Ausrichtung, Governance, Budget und Risikomanagement. Dem Gremium gehören je vier von den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewählte Mitglieder sowie das gemeinsam bestimmte Präsidium an.