Um gesundheitsbezogene Personendaten, die im klinischen Routinebetrieb am Universitätsspital Basel (USB) anfallen, für Forschungszwecke weiterverwenden zu können, ist eine USB-interne Governance-Prüfung notwendig. Jede Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten für Forschungszwecke muss den Data Governance-Prozess ablaufen.

Das Data Governance Board (DGB) am DKF ist hierbei die zentrale Stelle. Sie prüft und bewilligt die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten für Forschungszwecke nach rechtlichen, ethischen und USB-internen Richtlinien. Dieser Prozess dient sowohl dem Schutz der Patienten und Patientinnen wie auch dem Schutz der Mitarbeitenden am USB. Die Governance-Prüfung wird im Detail in der Weisung (→ verlinken)und den Ausführungsbestimmungen zur Weisung (→ verlinken) geregelt. 

Antrag für Datenanfrage

USB-Mitarbeitende können ihre Anträge über das ICT Ticketingsystem (→ verlinken) einreichen. Der Data Governance Coordinator (DGC) (→ verlinken) ist die erste Anlaufstelle für die Einordnung, formale Vorprüfung und Koordination der Data Governance-Prüfung. Forschende ohne USB-Anstellung werden gebeten, sich dirket an den DGC zu wenden, um Antragstellungen zu koordinieren.

Die Governance-Prüfung erfolgt auf der Grundlage folgender Punkte:

  • Stellungnahme durch die zuständige Ethikkommission
  • von der Ethikkommission genehmigtes Studienprotokoll/ Projektbeschreibung
  • einer rechtlichen Absicherung für die Datenherausgabe (für USB-Angestellte zum Beispiel die «interne Datennutzungserklärung» (→ verlinken))

Erst nach der Genehmigung durch das DGB kann das Datenpaket zur Verfügung gestellt werden.

Antrag für Machbarkeitsabklärung

Eine Machbarkeitsabklärung zeigt, ob am USB genügend geeignete Patientendaten für ein Forschungsvorhaben vorhanden sind. Bei prospektiven klinischen Studien kann sie zudem zum Erfolgreichen Rekrutieren von Studienteilnehmenden (verlinken) beitragen, indem sie eine Einschätzung ermöglicht, ob voraussichtlich genügend Patientinnen und Patienten rekrutiert werden können.

Als Ergebnis einer Machbarkeitsabklärung erhalten Forschende eine zusammengefasste, nicht personenidentifizierende Auskunft zum verfügbaren Datenbestand. Im Unterschied zur vollständigen Data Governance-Prüfung werden Anträge für Machbarkeitsabklärung vom DGC in einem vereinfachten Verfahren geprüft und genehmigt.

Die Governance-Prüfung erfolgt auf der Grundlage folgender Punkte:

  • kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens und der benötigten Datenparameter
  • Zustimmung zu den «Bestimmungen zu den Machbarkeitsabklärungen» (→ verlinken)
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